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Das Bundespolizeigesetz Bekommt Einen Lange Überfälligen Modernisierungsschub

SPD-Bundestagsfraktion · 10. Juli 2026 · Nr. 125/2026 · Inneres

Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher:

„Bereits im Regierungsentwurf waren zahlreiche Befugnisse enthalten, die der Bundespolizei ermöglichen, wirksam gegen immer professioneller agierende und technologisch versiertere Tätergruppen vorzugehen. Allerdings haben wir Parlamentarier den Entwurf noch einmal erheblich nachgebessert. So haben wir uns darauf verständigt, künftig den Einsatz von künstlicher Intelligenz dort zu ermöglichen, wo sie Leben retten kann: bei terroristischen Gefährdern, bei Entführungen, beim Menschenhandel, bei vermissten Menschen in Lebensgefahr. Dabei ist uns eine ausgewogene Regelung gelungen, die die Bundespolizei in ihrer Handlungsfähigkeit stärkt und die Grundrechte wahrt. Außerdem sind die Zeiten, in denen die Bahnunternehmen und Bahnhofsbetreiber alleine entscheiden, wie sie die Sicherheit organisieren und ob sie die Sicherheit von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig machen, ab heute vorbei. Künftig setzt die Bundespolizei Sicherheitsstandards fest. Die Bahn muss diese im Einvernehmen mit der Bundespolizei umsetzen. So ist es auch richtig. Das stärkt die wichtige Arbeit der vielen Sicherheitsbeschäftigten bei der Bahn, die bisher innerhalb des Bahnkonzerns am Ende der Nahrungskette standen.“

Ingo Vogel, zuständiger Berichterstatter:

„Mit verdachtsunabhängigen Personenkontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen werden wir zusätzlich der steigenden Anzahl von Gewaltdelikten im Bereich des Bahnverkehrs entgegenwirken. Außerdem beziehen wir auch die Wissenschaft ein und entwickeln gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern neue Sicherheitskonzepte für die Bahnhöfe. Auch mit diesen Änderungen sorgen wir für noch mehr Sicherheit an Bahnhöfen und in den Zügen. Der Modernisierungsschub der Bundespolizei funktioniert natürlich nur mit einer Behörde, die verlässlich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Um die Bundespolizei vor einer Unterwanderung durch Extremisten zu schützen, haben wir daher eine Rechtsgrundlage für Einstellungsüberprüfungen geschaffen, die auch eine Abfrage nachrichtendienstlicher Informationen ermöglicht.“

→ Vollständige Pressemitteilung auf spdfraktion.de