Verkehrspolitik
Als Verkehrspolitiker im Bundestag ist mir besonders wichtig, Politik so zu gestalten, dass sie den Alltag der Menschen vor Ort spürbar verbessert. Mobilität muss verlässlich und bezahlbar sein, gerade bei uns in Schleswig-Holstein und besonders im ländlichen Raum. Wer zur Arbeit, zur Schule, zum Arzttermin oder zur Familie kommen muss, darf nicht daran scheitern, dass Verbindungen unzuverlässig sind oder Mobilität zu teuer wird.
Ein Beispiel dafür ist die Marschbahn. Für die Westküste und Sylt ist sie eine Lebensader. Deshalb ist es ein wichtiger Schritt, dass der Bundestag dem zweigleisigen Ausbau der Abschnitte Niebüll-Klanxbüll und Morsum-Tinnum zugestimmt hat. Damit wurde politisch anerkannt, dass es auf der Strecke bereits heute Kapazitätsengpässe gibt und der Ausbau notwendig ist. Jetzt geht es darum, dass die nächsten Planungs- und Genehmigungsschritte zügig vorankommen und die Finanzierung verbindlich abgesichert wird. Denn klar ist: Die Menschen an der Westküste brauchen nicht irgendwann bessere Verbindungen, sondern verlässliche Perspektiven.
Auch beim Führerschein geht es ganz konkret um Teilhabe. In vielen Regionen Schleswig-Holsteins ist man ohne Auto nur schwer mobil. Wenn der Führerschein für junge Menschen und Familien immer teurer wird, entsteht ein echtes Gerechtigkeitsproblem. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Kosten sinken: Durch mehr Transparenz, moderne Ausbildungsmethoden, digitale Theorieangebote und den sinnvollen Einsatz von Simulatoren. Gleichzeitig gilt für mich klar: Verkehrssicherheit darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Der Führerschein muss günstiger werden, aber nicht unsicherer.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Zustand unserer Infrastruktur. Zu lange wurde zu wenig saniert, modernisiert und erhalten. Straßen, Brücken, Schienen, Häfen und Wasserstraßen brauchen verlässliche Investitionen. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur haben wir im Bund die Grundlage geschaffen, um Sanierung und Modernisierung finanziell besser abzusichern. Entscheidend ist dabei nicht nur Neubau, sondern vor allem der Erhalt dessen, was täglich gebraucht wird.
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sorgen wir zusätzlich dafür, dass wichtige Vorhaben schneller geplant und umgesetzt werden können. Gerade bei bestehenden Engpässen, Ersatzneubauten und dringend notwendigen Sanierungen darf Deutschland nicht weitere Jahre in Verfahren verlieren. Für Schleswig-Holstein heißt das: Wir brauchen Tempo bei der Infrastruktur, Verlässlichkeit für die Menschen und eine Verkehrspolitik, die nicht nur auf dem Papier wirkt, sondern vor Ort ankommt.
Familienpolitik
Knapp eineinhalb Jahre nach der Bundestagswahl fällt die familienpolitische Bilanz der Bundesregierung zugegebenermaßen durchwachsen aus. Im Vergleich zu anderen Ressorts fiel das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren Frauen und Jugend nicht durch die Verabschiedung von vielen Gesetzen auf. Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau um zwei Jahre wurde der weitere flächendeckende Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter wirkungsvoll abgesichert. Durch das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien haben wir die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ganztagsförderung in den Schulferien für Länder und Kommunen erweitert. Für die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter, auf die aktuell der Rechtsanspruch stufenweise in Kraft tritt, können nun auch Angebote der Jugendarbeit rechtsanspruchserfüllend genutzt werden. Damit erkennen wir auch die wichtige Arbeit insbesondere der freien Jugendarbeit an.
Zudem haben wir per Gesetz die generalistische Pflegefachassistenzausbildung eingeführt. Diese neue, vergütete Ausbildung soll die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ablösen und ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden.
Einige andere Gesetzgebungsverfahren ziehen sich jedoch sehr. Dazu gehört auch die Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, die einheitliche Zuständigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder – ob mit oder ohne Behinderung – aus einer Hand schaffen soll. Über das Gesetzesvorhaben, für das ich in der Bundestagsfraktion zuständig bin und das bereits zu Ampelzeiten vorangetrieben wurde, reden wir in der aktuellen Regierungskoalition seit einem Jahr. Ein Kabinettsbeschluss liegt leider noch immer nicht vor.
Nicht zuletzt aufgrund des eher gemächlichen gesetzgeberischen Tempos unter Familienministerin Karin Prien ist es entscheidend, dass die SPD-Bundestagsfraktion nicht nur Gesetzgebungsverfahren und ministerielles Arbeiten kritisch begleitet, sondern auch eigene Impulse setzt. In diese Kerbe schlägt das Positionspapier der Fraktion „Prävention ist Investition in die Zukunft“, für das ich mich in den letzten Wochen stark gemacht und das wir kürzlich beschlossen haben. Erarbeitet haben es die drei Arbeitsgruppen Familie, Gesundheit und Ernährung/Landwirtschaft gemeinsam.
Der Kerngedanke des Positionspapiers lässt sich wie folgt zusammenfassen: Prävention muss dort ansetzen, wo Kinder und Jugendliche Schaden nehmen: Bei Getränken mit viel Koffein und viel Zucker, bei frühem Alkoholkonsum oder beim Passivrauchen im Auto. Und dafür braucht es konkrete, schnell wirksame Maßnahmen. Deswegen erheben wir in dem Papier klare Forderungen für eine bessere Präventionspolitik und einen effektiven Kinder- und Jugendschutz. Wir fordern:
- Getränkehersteller sollen eine Zuckerabgabe für zuckergesüßte Getränke wie Softdrinks zahlen: Je mehr Zucker ein Getränk enthält, desto höher die Zuckerabgabe. Das Ziel: Die Hersteller reduzieren den Zuckergehalt ihrer Getränke
- einen Abgabe- und Verkaufsstopp für Energy-Drinks und vergleichbare Produkte an unter 16-Jährige: Energy-Drinks enthalten sehr hohe Koffeinmengen, häufig kombiniert mit Zucker. Besonders für junge Menschen sind sie darum sehr ungesund. Damit knüpfen wir auch an eine Empfehlung des Bürgerrates “Ernährung im Wandel” an und nehmen Bürgerbeteiligung ernst.
- die Abschaffung des “Begleiteten Trinkens”: Bisher dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Bier, Wein oder Sekt trinken, wenn ihre Eltern dabei sind. Früher Alkoholkonsum stellt aber ein erhebliches Suchtrisiko da und gewöhnt Jugendliche an den Alkohol. Deswegen soll Alkohol ausnahmslos und frühestens ab 16 Jahren erlaubt sein
- ein Rauchverbot im Auto, sobald Kinder oder Schwangere mitfahren: Im engen Auto sind Kinder und Jugendlichen beim Passivrauchen besonders viel Schadstoffen ausgesetzt. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass man Kinder und Schwangere dem nicht aussetzt. Denjenigen, die das anders sehen, muss das verboten werden.
Mit weiteren Forderungen wie der Einschränkung von Werbung für Produkte mit sehr viel Zucker, Fett und Salz, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richtet, oder einem Ausbau der Bewegungs- und Schwimmangebote für Kinder, untermauern wir unser Ziel: Gesundheitliche Risiken reduzieren, bevor Krankheit oder Sucht entstehen, Folgekosten minimieren und allen Kindern und Jugendlichen faire Chancen auf ein gesundes Aufwachsen ermöglichen.
Nun stehen Diskussionen mit unserem Koalitionspartner an. So wie jetzt kann es nicht weitergehen. Prävention ist keine Bevormundung, sondern eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft!
Quelle: SPD Schleswig-Holstein
