SPD-Bundestagsfraktion · 27. Mai 2026 · Nr. 93/2026 · Recht und Verbraucherschutz
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung
sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 beschlossen. Im anstehenden
parlamentarischen Verfahren setzt sich die SPD-Fraktion im Bundestag für
klare Regeln, den Schutz der Betroffenen und dafür ein, dass Ausbeutung
endlich wirksamer verfolgt werden kann.
Carmen Wegge,, rechtspolitische Sprecherin:
„Menschenhandel ist moderne Sklaverei und sie findet auch mitten in Deutschland statt. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir endlich klarere und schärfere strafrechtliche Regeln, damit Täter nicht mehr zu oft ungeschoren davonkommen. Die Strafen müssen die Schwere des Unrechts abbilden. Und wir machen Schluss mit unübersichtlichen Tatbeständen und zu hohen Beweishürden. Wer die besondere Schutzbedürftigkeit von Menschen ausnutzt, um sie zur Prostitution, zur Arbeit oder zu anderen ausbeuterischen Dienstleistungen zu zwingen, soll leichter verurteilt werden können. Wir drehen nicht an der Schraube der Repression gegen diejenigen, die selbst in Notsituationen in der Prostitution arbeiten, sondern nehmen die Hintermänner und Profiteure ins Visier. Wer wissentlich die Dienste eines Opfers von Menschenhandel in Anspruch nimmt, macht sich künftig strafbar. Wer von Ausbeutung profitiert, trägt Verantwortung und wird zur Rechenschaft gezogen.“
