SPD-Bundestagsfraktion · 6. Mai 2026 · Nr. 84/2026 · Recht und Verbraucherschutz · Bildung · Familie · Senioren ·
Pünktlich zum 20. Jubiläum des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
hat die Bundesregierung heute notwendige Änderungen des wichtigsten Gesetzes
für den Diskriminierungsschutz vorgelegt. Das Gesetz setzt EU-Vorgaben um,
schließt Schutzlücken und erleichtert die Geltendmachung von Ansprüchen.
Helge Lindh,, zuständiger Berichterstatter//:
„Endlich kommt Bewegung in die Reform des AGG: Wir stärken die Betroffenen von Diskriminierung, erweitern die Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen und führen eine neue Schlichtungsoption ein. Das sind wesentliche Verbesserungen. Diskriminierungsschutz ist keine Privatsache. Er schützt Freiheit und Gleichberechtigung in unserem Land, er stärkt Demokratie und Wirtschaft. Gleichzeitig bleiben Fragen offen: So stellt etwa Künstliche Intelligenz neue Anforderungen an den Diskriminierungsschutz, und Barrierefreiheit stellt für viele Menschen eine zentrale Zugangsvoraussetzung zur Teilhabe dar. Wir müssen beraten, welche Erweiterungen das AGG noch benötigt.“
