Mit einem Brief an die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe sorgt das Sozialministerium für Unsicherheit. Soll es im schulischen Ganztag künftig nur Schulbegleitung bei „Bildungsangeboten“ geben, nicht aber bei „Freizeitangeboten“? Nachdem dieses Thema im Bildungsausschuss besprochen wurde, sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Das Sozialministerium sorgt für Unruhe und das Bildungsministerium wusste von nichts. Das ist eine schlechte Nachricht. Das Recht auf Ganztag ab Sommer 2026 wird in Schleswig-Holstein ohnehin reichlich holprig eingeführt. Da sollte man sich zusätzliche Patzer dieser Art sparen. „Die unterrichtsergänzenden Ganztags- und Betreuungsangebote bilden also zusammen mit dem Unterricht eine pädagogische Einheit.“ So steht es im Rahmenkonzept des Bildungsministeriums. Und so sollte es auch sein. Denn der Rechtsanspruch auf Ganztag muss für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gelten, auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder anderen Unterstützungsbedarfen. Keine Schulbegleitung am Nachmittag oder zusätzliche Bürokratie und Wege für Betroffene und Eltern dürften auch nicht im Interesse des Sozialministeriums liegen. Das muss die Regierung schnell intern lösen.“
12.02.2026
Quelle: SPD Schleswig-Holstein
