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Opfer Häuslicher Gewalt Im Strafverfahren Nicht Allein Lassen

SPD-Bundestagsfraktion · 16. Oktober 2026 · Nr. 183/2026 · Recht und Verbraucherschutz

Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von
Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf
psychosoziale Prozessbegleitung verabschiedet. Opfer gravierender häuslicher
Gewalt erhalten erstmals einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale
Prozessbegleitung und anwaltliche Vertretung. Zugleich werden Zugangshürden
abgebaut und die Rahmenbedingungen für ein flächendeckendes Angebot
verbessert.

Carmen Wegge,, rechtspolitische Sprecherin:

„*Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung verabschiedet. Opfer gravierender häuslicher Gewalt erhalten erstmals einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und anwaltliche Vertretung. Zugleich werden Zugangshürden abgebaut und die Rahmenbedingungen für ein flächendeckendes Angebot verbessert.* „Wer Gewalt erfahren hat und den mutigen Schritt in ein Strafverfahren geht, darf dabei nicht allein gelassen werden. Das gilt besonders für Betroffene häuslicher Gewalt. Für uns ist der Kampf gegen Gewalt an Frauen eine zentrale Aufgabe. Der Staat muss Betroffene schützen und auch im Gerichtssaal an ihrer Seite stehen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist dabei ein erfolgreiches Instrument des Opferschutzes. Qualifizierte Fachkräfte begleiten Betroffene vor, während und nach der Hauptverhandlung, erklären das Verfahren und geben Orientierung und Stabilität. So können Ängste abgebaut und zusätzliche Belastungen durch das Strafverfahren vermieden werden. Mit diesem Gesetz schließen wir eine Schutzlücke. Betroffene gravierender häuslicher Gewalt erhalten erstmals einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und anwaltliche Vertretung. Gleichzeitig streichen wir für erwachsene Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten den zusätzlichen Nachweis besonderer Schutzbedürftigkeit. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen Betroffene zudem gezielt auf ihre Rechte hinweisen. Damit stärken wir Opfer nicht nur auf dem Papier, sondern ganz konkret im Strafverfahren. Wer den Weg zur Polizei und vor Gericht geht, muss ihn nicht allein gehen.“

→ Vollständige Pressemitteilung auf spdfraktion.de