SPD-Bundestagsfraktion · 11. September 2026 · Nr. 151/2026 · Landwirtschaft · Ernährung und Heimat
Heute fand eine Anhörung zur Änderung des Tierschutzgesetzes im
Fachausschuss statt. Ziel des Gesetzentwurfes ist die verpflichtende
Videoüberwachung in Schlachthöfen. Die Experten stellten klar, dass diese
ausnahmslos für alle Schlachthöfe gelten sollte. Der Einsatz von KI kann
das erleichtern.
Jens Behrens,, zuständiger Berichterstatter:
„In Schlachthöfen kommen immer wieder erhebliche Tierschutzverstöße vor, auch wenn der Großteil von ihnen ordnungsgemäß arbeitet. Sie werden oft erst durch die Veröffentlichung heimlich gemachter Videos bekannt. Es darf aber nicht dem Zufall überlassen sein, ob Verstöße dokumentiert und geahndet werden. Tierschutz ist ein hohes Gut und die Schlachtung ist der sensibelste Punkt im Leben der Tiere. Die Experten empfehlen, dass wir keine Ausnahmen von der Videoüberwachung für kleine und mittlere Betriebe machen, wie sie bisher noch im Gesetzentwurf vorgesehen sind. Verstöße können demnach unabhängig von der Größe stattfinden und fallen am Ende auf alle Betriebe zurück.“
