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Eu-Richtlinie Für Mehr Entgelttransparenz Jetzt Umsetzen

SPD-Bundestagsfraktion · 6. August 2026 · Nr. 139/2026 · Bildung · Familie · Senioren · Frauen und Jugend

Am 7. Juni 2026 hätte Deutschland die EU-Richtlinie für mehr
Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen sollen. Zwei Monate sind
seitdem verstrichen. Ein Gesetzentwurf liegt noch immer nicht vor. Die
Richtlinienumsetzung wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Für uns steht
außer Frage: Die Richtlinie muss jetzt umgesetzt werden.

Jasmina Hostert,, familienpolitische Sprecherin:

„*Am 7. Juni 2026 hätte Deutschland die EU-Richtlinie für mehr Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen sollen. Zwei Monate sind seitdem verstrichen. Ein Gesetzentwurf liegt noch immer nicht vor. Die Richtlinienumsetzung wurde im Koalitionsvertrag vereinbart. Für uns steht außer Frage: Die Richtlinie muss jetzt umgesetzt werden.* „Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hat das Ziel, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nachhaltig zu verkleinern und damit den Arbeitsmarkt gerechter zu machen. Eine Chance, die wir als SPD-Bundestagsfraktion unbedingt nutzen wollen. Seit 2024 stagniert in Deutschland die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei 16 Prozent. Das ist absolut inakzeptabel und von echter Gleichstellung weit entfernt. Die Richtlinie wurde beschlossen, da sich bisherige Instrumente als unzureichend erwiesen haben, um diskriminierende Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu beseitigen. Wer behauptet, die Richtlinie sei vor allem ein Bürokratiemonster, verkennt das große Potenzial der Richtlinie. Ziel ist es, Lohndiskriminierung sichtbar zu machen und nachhaltig abzubauen. Hierfür braucht es ausreichend Transparenz. Diese soll unter anderem durch Berichtspflichten seitens der Unternehmen und einen Auskunftsanspruch für Beschäftigte garantiert werden. Faire Löhne machen Unternehmen attraktiver. Lohntransparenz und Equal Pay sind entscheidende Faktoren für die Motivation weiblicher Beschäftigte. Sie wirken sich positiv auf das Betriebsklima aus und setzen Anreize, das Arbeitsvolumen zu erhöhen. Die Behauptung, die Richtlinie würde das Prinzip der Leistungsfähigkeit gefährden, halten wir für unseriös. Die Richtlinie verlangt nicht gleiche Löhne für alle. Sie fordert gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Das ist ein großer Unterschied. Leistungsbezogene Vergütungen sind weiter erlaubt und erwünscht. Unerwünscht hingegen sind diskriminierende Lohnunterschiede. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion gibt es keine Rechtfertigung dafür, die Richtlinienumsetzung weiter zu verzögern. Wir wollen, dass der Arbeitsmarkt für Frauen gerechter und somit attraktiver wird. Und das sollte im Sinne aller sein.“

→ Vollständige Pressemitteilung auf spdfraktion.de