SPD-Bundestagsfraktion · 10. Juli 2026 · Nr. 121/2026 · Recht und Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter Lesung das
Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im
Straßenverkehr. Die Haftungsregeln für Fahrzeuge wie E-Scooter und Segways
werden verschärft, damit Geschädigte ihre Ansprüche einfacher durchsetzen
können. Damit trägt die Koalition den gestiegenen Unfallzahlen unter
Beteiligung von E-Scootern Rechnung, die mit deren zunehmender Verbreitung in
deutschen Städten einhergehen.
Carmen Wegge,, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:
„E-Scooter sind aus dem Alltag von Millionen von Menschen nicht mehr wegzudenken. Sie sind praktisch, vergleichsweise einfach zu nutzen und vor allem in größeren Städten gut verfügbar. Sie gehören zu einem modernen Mobilitätsmix, gerade auch für Berufstätige, die schnell und mit wenig Aufwand zur Arbeit oder zu einem Termin kommen wollen. Leider jedoch gehen manche Nutzerinnen und Nutzer sorglos bis fahrlässig mit den Geräten um. Neben Unfällen während der Fahrt sind auch solche zunehmend ein Problem, die durch das Abstellen der Roller – etwa mitten auf dem Gehweg – zustande kommen. Insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen besteht dadurch ein hohes Verletzungsrisiko. Mit dem Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr stärken wir nicht nur die Position von Unfallgeschädigten. Wir gehen auch davon aus, dass sich in der Folge die Verkehrssicherheit in unseren Städten erhöhen wird. Dann sind die Roller ein Gewinn für alle!“
Nadine Heselhaus,, zuständige Berichterstatterin:
„E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge wie Segways verbessern die Mobilität in unseren Städten und tragen zur ökologischen Verkehrswende bei. Leider geht ihre zunehmende Verbreitung aber auch mit Begleiterscheinungen einher. So hat sich die Zahl der an Unfällen mit E-Scootern Beteiligten zwischen 2020 und 2024 mehr als verdoppelt. Bisher sind E-Scooter und vergleichbare Geräte von den strengen Haftungsregeln, die für andere Fahrzeuge gelten, ausgenommen. Geschädigte, die die Schuld des Fahrers oder der Fahrerin nicht beweisen oder die Person nicht ermitteln können, gehen daher meist leer aus. Das wollen wir mit dem neuen Gesetz ändern, damit Unfallopfer einfacher Schadensersatz erhalten. Zum einen verschärfen wir die Haftung für Fahrerinnen und Fahrer. Für sie gilt künftig eine Haftung für vermutetes Verschulden. Das bedeutet, dass sie haften, wenn sie sich nicht entlasten können. Zum anderen führen wir eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Halter von E-Scootern und Co. ein, bei denen es sich häufig um Sharing-Anbieter handelt. Auch sie haften künftig für Schäden, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft oder nicht. Das ist Unternehmen, die mit ihrem Geschäftsmodell viel Geld verdienen, durchaus zuzumuten, wenn dadurch Geschädigte leichter zu ihrem Recht kommen und sich die Verkehrssicherheit verbessert.“
