SPD-Bundestagsfraktion · 29. April 2026 · Nr. 78/2026 · Recht und Verbraucherschutz · Inneres
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Strafrechts zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den
strafrechtlichen Schutz der Umwelt beschlossen.
Sebastian Fiedler, innen- und kriminalpolitischer Sprecher/:
„Umweltkriminalität ist das drittgrößte Kriminalitätsphänomen weltweit und es gehört zu den bedeutendsten Klimatreibern überhaupt. Es genießt viel zu wenig öffentliche Aufmerksamkeit und taucht infolgedessen auch in der politischen Debatte kaum auf. Ich bin froh, dass sich das nun ändert. Mit der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Umweltkriminalität werden wir das Schwert schärfen, um genau die Kriminellen besser bekämpfen zu können, die uns unserer Lebensgrundlage berauben und damit die Existenz der Menschheit gefährden. Die Einbeziehung des Ökosystems als neues Schutzgut in das Strafrecht, die Anhebung der Strafrahmen, neue Ermittlungsinstrumente sowie die Anhebung der Sanktionszahlungen sind positive und wichtige Entwicklungen im Kampf gegen Umweltkriminalität. Ich habe erfolgreich dafür gestritten, dass wir erstmals in einem Koalitionsvertrag die Umweltkriminalität verankert haben. Wir erwarten daher alsbald einen neuen Aktionsplan, den das Bundesinnenministerium vorlegen wird.““
