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VNW, SoVD und SPD:  Sozialappell für eine sozial ausgewogene Klimaschutzpolitik in Schleswig-Holstein

Die Deutsche Presseagentur hat am Dienstag den gemeinsamen Sozialappell vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), dem schleswig-holsteinischen Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) und der SPD Schleswig-Holstein veröffentlicht. Darin fordern der VNW-Direktor Andreas Breitner, SoVD-Landesvorsitzender Alfred Bornhalm und der SPD-Landesvorsitzende Ulf Kämpfer von der Landesregierung eine sozial ausgewogene Klimaschutzpolitik in Schleswig-Holstein.

Dazu erklärt der SPD-Landesvorsitzende Ulf Kämpfer:

 „Ehrgeiziger Klimaschutz ist wichtig. Die Landesregierung hat aber keinen Plan, wie die verschärften Klimaziele Schleswig-Holsteins bezahlbar erreicht werden können. Durch die Heizungspläne von Bundeswirtschaftsministerin Reiche drohen zusätzliches Chaos und neue Kostenfallen. Wir dürfen Menschen mit niedrigen und normalen Einkommen beim Klimaschutz nicht überlasten. Mit dem Sozialappell zeigen wir auf, was getan werden muss, um das zu verhindern. Wir kämpfen für gerechten Klimaschutz und sichern damit auch die politische Unterstützung für die Energiewende, die für Schleswig-Holstein ein zentraler Wirtschaftsfaktor ist.“

 

Sozialappell für eine sozial ausgewogene Klimaschutzpolitik in Schleswig-Holstein

Der Landesverband Schleswig-Holstein des Sozialverbands Deutschland, der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) und die SPD Schleswig-Holstein appellieren an die schleswig-holsteinische Landesregierung, verschärfte Klimaschutzziele konsequent, aber nicht auf dem Rücken von Menschen mit niedrigen Einkommen umzusetzen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, zusätzliche finanzielle Belastungen durch das schleswig-holsteinische Klimaziel 2040 zu verhindern. Wo dies nicht gelingt, muss die Landesregierung eine finanzielle Überforderung durch zielgenaue Unterstützung verhindern. Dazu bedarf es einer fortlaufenden Beobachtung und Kontrolle der sozialen Auswirkungen des Klimaziels 2040, um die Landesklimastrategie kurzfristig anpassen zu können.

Klimaschutz muss sozial ausgewogen sein. Wir bekennen uns ausdrücklich zu ehrgeizigem Klimaschutz und zum Ziel der Klimaneutralität. Zugleich fordern wir wirksame soziale Leitplanken und eine faire Verteilung der Kosten.

Wenn es um die Verteilung der Kosten durch vorgezogene Klimaschutzregelungen geht, fühlen sich viele Menschen in Schleswig-Holstein ungerecht behandelt. Die Sorge ist groß, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen überdurchschnittlich belastet und gegenüber wohlhabenderen Haushalten benachteiligt werden. Viele haben aus nachvollziehbaren Gründen die Befürchtung, insbesondere durch die Umstellung der Wohnheizungen auf klimaneutrale Technologien finanziell überfordert zu werden. Klimaschutz kann aber nur gelingen, wenn er planbar und gerecht organisiert wird.

Wir kritisieren, dass weder von der Vorgänger- noch von der gegenwärtigen Bundesregierung die sozialen Aspekte des Klimaschutzes ausreichend berücksichtigt wurden bzw. werden. Selbst fest im Koalitionsvertrag vereinbarte kurzfristige Entlastungen wie die angekündigte Herabsetzung der Stromsteuer sind bislang nicht umgesetzt oder auch nur in die Wege geleitet worden.

In Schleswig-Holstein stellt sich die Frage der sozialen Ausgewogenheit des Klimaschutzes besonders scharf. Das seinerzeit von der schwarz-grünen Landesregierung beschlossene Vorziehen von Klimaneutralität um fünf Jahre – im Vergleich zum Bund – wird absehbar gravierende zusätzliche Kosten verursachen, ohne dass ein entsprechende ausgleichende zusätzliche soziale Abfederung auch nur im Ansatz erkennbar ist.

Ohne soziale Ausgleichsmechanismen werden beispielsweise steigende Fernwärme- und Strompreise, höhere Mieten und eine Anhebung öffentlicher Gebühren vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen treffen. Das geschieht in einer Situation, in der durch Inflation verteuerte Lebensmittel und Energie sowie die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt schon jetzt Geringverdienende, junge Erwachsene, Alleinerziehende und Rentner massiv belastet sind.

Gut gemachter Klimaschutz bringt Chancen mit sich. Energieeffiziente Gebäude sparen unmittelbar Energiekosten. Erneuerbare Energien wirken zunehmend preisdämpfend auf den Strommarkt. Die Sanierung von Wohngebäuden und der weitere ehrgeizige Ausbau erneuerbarer Energie können daher helfen, Energiekosten zu senken und vor Energiearmut zu schützen.

In den kommenden Jahren sind erhebliche Investitionen in den Klimaschutz notwendig. Wir brauchen bei der Ausgestaltung des Klimaschutzes Entscheidungen, die ökologische Notwendigkeit und soziale Gerechtigkeit gleichermaßen im Blick haben. Jede Klimaschutzmaßnahme muss vor ihrer Umsetzung auf ihre Sozialverträglichkeit untersucht werden. Nur wenn sie das Gebot der sozialen Gerechtigkeit erfüllt und für Menschen mit niedrigen Einkommen tragbar gestaltet ist, darf sie Gesetz werden.

Wir fordern

  • die Schaffung eines zielgenauen sozialen Ausgleichs für von CO²-Steuern betroffenen Haushalte, die (noch) nicht zu klimafreundlichen Alternativen wechseln können.
  • ganz generell eine soziale Staffelung von Förderungen im Bereich des Klimaschutzes insbesondere bei der Wärmewende (z.B. beim Kauf von Wärmepumpen), damit auch Haushalten mit schmalem Geldbeutel der Umstieg auf klimafreundliche Technologien ermöglicht wird.
  • Mehr Verbraucherschutz bei der Fernwärme: eine stärkere Preisaufsicht und Schutz vor finanzieller Überforderung durch kurzfristige große Preissprünge.
  • eine ausreichende Förderung von energetischen Sanierungen von Wohngebäuden.
  • das Ziel der Warmmietenneutralität für Mieter im unteren Einkommensbereich durch Förderung bzw. sozialen Ausgleich.
  • Schutz von Gaskunden vor finanzieller Überforderung bei der schrittweisen Stilllegung von Gasnetzen und der Umlage der Netzkosten auf die verbliebenen Kunden.
  • Der Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen z.B. durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) muss verstetigt und deutlich erhöht werden, damit die Ausbauvorhaben verlässlich umgesetzt werden können. Die Förderung muss sich sowohl auf die Versorger beziehen, die dadurch günstigere Preise anbieten können, als auch auf die Herstellung des privaten Fernwärmeanschlusses.
  • Erweiterung der Wärmelieferverordnung auf den Wechsel von dezentralen Heizungsanlagen auf Wärmelieferung aus Nah- und Fernwärmenetzen.
  • Zinsvergünstigte Darlehen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Menschen mit niedrigen Einkommen.
  • eine faire soziale Staffelung von Abgaben und Gebühren und die Herabsetzung der Stromsteuer wie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vorgesehen.

Klimaschutz und soziale Sicherheit gehören zusammen – nur gemeinsam und solidarisch schaffen wir den Wandel!

Quelle: SPD Schleswig-Holstein