Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung ist für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großer Bedeutung: Das Plus beim Mindestlohn ist nun beschlossene Sache. In zwei Stufen soll er auf 14,60 Euro steigen. Die erste Erhöhung greift bereits ab dem kommenden Jahr.
Der gesetzliche Mindestlohn wird somit wie geplant angehoben. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung beschlossen – eine zusätzliche Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist nicht erforderlich.
Ab Januar des kommenden Jahres steigt der Mindestlohn zunächst auf 13,90 Euro. Ein Jahr später folgt die zweite Stufe mit einer Erhöhung auf 14,60 Euro. Insgesamt bedeutet das ein Anstieg um 13,9 Prozent.
Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde in Deutschland 2015 eingeführt und zunächst auf 8,50 Euro festgelegt. Seitdem wurde sie mehrfach angepasst. 2022 hatte die damalige Ampelkoalition eine Erhöhung auf 12 Euro beschlossen. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde.
Für die SPD steht fest: Auch wenn in der aktuellen Koalition mit der CDU/CSU keine weitergehenden Verbesserungen durchsetzbar sind und sich die Arbeitgeberseite in den Kommissionen vehement gegen Fortschritte im Niedriglohnbereich sperrt, wird die SPD nicht lockerlassen. Hier braucht es weiterhin Überzeugungsarbeit, denn Mindestlöhne stärken nicht nur die Tariflöhne, sondern sorgen auch für mehr Kaufkraft und fördern damit die Konjunktur.
Gerade weil höhere Einkommen weniger unmittelbar in den Konsum fließen, ist die Wirkung des Mindestlohns volkswirtschaftlich besonders positiv. Leider setzen die Spitzen der Arbeitgeberverbände weiterhin auf Lohnkampf von oben und politische Agitation gegen die SPD.
Man fragt sich: Haben ihre Hauptgeschäftsführer das wirklich nötig?
Quelle: KV Pinneberg
