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Erstmals gesicherte Bundesfinanzierung für Investitionen für Frauenhäuser

30 Millionen für Schleswig-Holstein sind ein großer Schritt nach vorn

Das war eine gute Nachricht aus der Regierungszeit des Bundeskabinetts von Olaf Scholz. Als „historische“ Entscheidung konnte die damalige Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) die Zustimmung des Bundesrates zu dem vom Bundestag zuvor am 31. Januar beschlossenen Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt würdigen. Für die Frauenhäuser gibt es durch die Entscheidung von SPD, Grünen und FDP unter der Kanzlerschaft von Olaf Scholz damit erstmals eine bundesgesetzlich abgesicherte Finanzierungsgrundlage sowie ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder.

Das Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Hilfesysteme, die auch die Erhaltung und den Ausbau bestehender sowie die Neuerrichtung von Frauenhäusern einschließt, mit 2,6 Milliarden Euro, verteilt auf zehn Jahre.

Für Schleswig-Holstein heißt das jetzt konkret, dass vom Bund rund 30 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung stehen, um die Situation im Land weiter zu verbessern. Mit diesen Mitteln sollen landesweit insgesamt 200 zusätzliche Plätze in Frauenhäusern gefördert werden. Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein 17 Frauenhäuser mit über 200 Plätzen, um gewaltbetroffenen Frauen und Kindern verlässlichen Schutz zu garantieren.

Eine Zielzahl aus der völkerrechtlich verbindlichen Vorgabe der auch von Deutschland unterzeichneten Istanbul-Konvention sieht einen Bedarf von einem Platz pro 10.000 Einwohner vor. Das müsste sich mit den zusätzlichen Mitteln des Bundes erreichen lassen, wobei die Zahl der Plätze nicht das allein Entscheidende ist, sondern auch landesweit gute regionale Hilfs- und Beratungsstrukturen nach Auffassung der SPD im Kreis Pinneberg von großer Bedeutung sind.

Ernst Dieter Rossmann, Pressesprecher des SPD-Kreisverbandes, hierzu: „Der alte Bundestag und die alte Bundesregierung haben hierzu ein richtig gutes Gesetz auf den Weg gebracht und durchgesetzt, das einen großen Schritt nach vorn bedeutet.“ Auch die Verbesserungen im Gewaltschutzgesetz könnten ein solcher Schritt sein, wobei die Fachfrauen aus den Frauenhäusern und Beratungsstellen hier zu Recht noch weitere Maßnahmen fordern würden.

2.1.2026

Quelle: KV Pinneberg