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Beschlüsse des SPD-Kreisparteitags – Teil 6: Finanzen

Gerechte Steuern, starke Finanzen für die Kommunen

Die Landtagskandidat:innen Beate Raudies und Jannik Thiel haben dieses Kapitel eingebracht.

Die Erbschaftsteuer muss grundlegend reformiert werden! Die Vermögensteuer muss wieder eingeführt werden!

Mittelfristig brauchen die Länder diese zusätzlichen Einnahmen. Davon profitieren über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) auch die Kommunen.

Die Kommunen brauchen Unterstützung bei Bau, Unterhaltung und Sanierung von Schul- und Kita-Gebäuden!

Eine Landesgesellschaft für Bildungsbau (BiBa-SH) wird diese Unterstützung schnell und unbürokratisch leisten!

Kommunen und/oder Schulträger wissen oft nicht, wie sie Bau und energetische Sanierung der Schulgebäude organisieren und vor allem bezahlen sollen.

Die Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung bei Planung, Organisation und Durchführung der Aufgaben beim Bevölkerungsschutz!

Die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes und der Blaulichtorganisationen haben sich deutlich verändert und erweitert, deshalb braucht es vor Ort zusätzliche Unterstützung.

Das Land muss sich wieder mit einem eigenen Anteil an den Kosten der Städtebauförderung beteiligen!

Viele Städte und Gemeinden im Kreis sind auf diese Mittel angewiesen, um Innenstadtentwicklung oder Quartierssanierung umsetzen zu können. Durch die Kürzung der Landesmittel tragen diesen Anteil jetzt alle Kommunen in SH über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) – das ist ungerecht!

Unterstützung der Kommunen bei Einführung einer Grundsteuer C

Das Land muss Kommunen dort, wo gewünscht, bei der Einführung einer Grundsteuer C organisatorisch unterstützen. Dies hätte zudem einen positiven Einfluss auf die insbesondere im Kreis Pinneberg angespannte Wohnungssituation.

Der Kommunale Altschuldenfonds muss kommen.

Der Bund muss die Kommunen durch eine Übernahme von Altschulden direkt entlasten, hierfür ist das Grundgesetz zu ändern. Eine zukünftige Landesregierung muss sich für eine solche Lösung einsetzen. Dies würde auch den Städten und Gemeinden im Kreis Pinneberg zugutekommen.

Begründung:

Kommunen sind für ihre pflichtigen Leistungen und darüber hinaus notwendigen sog. freiwilligen Leistungen der Daseinsvorsorge chronisch unterfinanziert. Neben der erforderlichen Verbesserung der laufenden Finanzausstattung müssen die Kommunen zielgerichtet von den so entstandenen Altschulden entlastet werden.

Quelle: KV Pinneberg