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Beschlüsse des SPD-Kreisparteitags – Teil 2: Wohnen

Das Grundrecht auf Wohnen ernst nehmen, sozialen Wohnungsbau stärken und Mietrecht verbessern

Der Landtagsabgeordnete und Landtagskandidat Thomas Hölck hat es eingebracht.

Der SPD-Kreisverband Pinneberg fordert im Vorfeld der Landtagswahl 2027:

Der aktuelle Prozess bei den Belegbindungen in der sozialen Wohnraumförderung zeigt eine dramatische Entwicklung für den schleswig-holsteinischen Wohnungsmarkt. Allein in den kommenden fünf Jahren von 2027 bis 2031 werden insgesamt 16.778 Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Gleichzeitig wurden in den vergangenen vier Jahren im Durchschnitt nur rund 1.600 Wohnungen pro Jahr neu in die Belegbindung aufgenommen.

Wenn dieses Tempo anhält, würden bis 2031 lediglich rund 8.000 neue Wohnungen mit Sozialbindung hinzukommen. Damit droht der Bestand an gebundenem Wohnraum trotz laufender Förderung in den kommenden Jahren um fast 9.000 Wohnungen zu schrumpfen.

Das ist gerade für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ein massives Problem. Bezahlbare Wohnungen verschwinden nicht nur irgendwo in einer Statistik, sondern fehlen ganz konkret dort, wo Menschen auf sie angewiesen sind. Gleichzeitig steigen vielerorts die Mieten und die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum nimmt zu.

Der Kreisparteitag hat beschlossen:

Priorität für den sozialen Wohnungsbau

Wir wollen einen klaren Kurswechsel. Ziel muss es sein, dass mindestens zehn Prozent der Mietwohnungen in Schleswig-Holstein einer Sozialbindung unterliegen. Dafür wollen wir das Fördervolumen für den sozialen Wohnungsbau schrittweise auf jährlich eine Milliarde Euro erhöhen. Damit wollen wir den Bau von ca. 5.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr ermöglichen. Wir appellieren an die Kommunen, insbesondere beim Bau von öffentlich gefördertem Wohnraum, den Bau-Turbo zu nutzen.

Sicherung des vorhandenen Wohnungsbestandes und Sicherung bezahlbarer Mieten

Zusätzlich soll die Belegungsbindung von 35 auf 45 Jahre angehoben werden. Neben der Wohnbauförderung müssen alle Möglichkeiten zur Dämpfung des Mietanstiegs und die Umwandlung von Mietwohnraum in Eigentumswohnungen stärker als bisher reguliert werden.

Als Sofortmaßnahmen einer SPD-geführten Landesregierung sind u. a. in einem 100-Tage-Programm umzusetzen:

  • Die Wiedereinführung der Mietpreisbremse.
  • Durch Rechtsverordnung Erweiterung der Frist für die Beschränkung von Eigenbedarfskündigungen nach Erwerb von Wohnraum in den angespannten Wohnungsmärkten des Landes von drei auf bis zu zehn Jahre.
  • Darüber hinaus muss der Umwandlungsstopp nach § 250 BauGB in den angespannten Wohnungsmärkten durch Verordnung in Kraft gesetzt werden, um die Umwandlung von Mietwohnraum in Wohneigentum zu regulieren.
  • Die Schaffung einer Miet-Meldestelle. Sie soll Hinweise überprüfen, um gegen mutmaßlich überteuerte Mietpreise vorzugehen.

Vorhandenen Wohnraum effizienter nutzen

Als wesentlicher Baustein bei der Bekämpfung des Wohnraummangels muss neben dem Neubau auch der bereits bestehende Wohnraum in Betracht gezogen werden, um ihn so effizient wie möglich zu nutzen.

Sowohl mit Blick auf die soziale Situation vieler Wohnungssuchender und Eigentümer bzw. Eigentümerinnen als auch in Hinsicht auf nachhaltige, flächen- und ressourcenschonende Schaffung neuen Wohnraums ist auch in Schleswig-Holstein ein erhebliches, bislang ungenutztes Potenzial zur Entlastung des Wohnungsmarktes im Bestand vorhanden.

Dafür bedarf es einer gezielten Informationskampagne, um Wohneigentümer und Wohneigentümerinnen für die Themen Untervermietung und Wohnraumteilung zu sensibilisieren. Dafür fordern wir niedrigschwellige Vor-Ort-Beratungsangebote durch Wohnberatungsstellen. Diese sollen vor allem zu folgenden Schwerpunkten tätig werden:

  • Vermietung, einschließlich rechtlicher, sozialer und praktischer Aspekte.
  • Wohnraumumbau inklusive finanzieller, energetischer, baurechtlicher und baulicher Aspekte.

Wohnen für alle ermöglichen

Darauf aufbauend muss das Konzept „Wohnen für Hilfe“ in Schleswig-Holstein stärker als bisher etabliert werden. „Wohnen für Hilfe“ ist ein generationsübergreifendes Wohnmodell, bei dem insbesondere Studierende, Auszubildende oder Singles kostenlosen oder sehr günstigen Wohnraum bei Senioren, Familien oder Menschen mit Behinderung erhalten können. Die Kaltmiete wird gegen die Hilfeleistung verrechnet, sodass nur noch die Nebenkosten zu tragen sind. Für diese Wohnform muss eine Online-Plattform mit Angeboten gegründet und eine Beratung aufgebaut werden.

Quelle: KV Pinneberg