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Tariftreue: gute Löhne für gute Arbeit

Mit dem Bundestariftreuegesetz geht es einen weiteren Schritt voran!

Der Weg war lange. Schon seit dem Sommer 2025 hat der Entwurf für ein solches, von der SPD gefordertes Reformgesetz im Bundestag vorgelegen. Die Verhandlungen waren extrem mühselig. Aber jetzt hat die SPD in langen Verhandlungen mit der CDU/CSU viele Fortschritte – trotz mancher bedauernswerter Ausnahmen – für ein erstes Tariftreuegesetz auf Bundesebene durchsetzen können.

Das Wichtigste zuerst

Wozu Tarifverträge?

Tarifverträge sind grundlegend für gute Arbeit und Wohlstand. Demokratie darf nicht am Werkstor enden – diese alte Forderung lösen Gewerkschaften und Arbeitgeber ein, wenn sie Tarifverträge aushandeln. Fairer Interessenausgleich zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern auf Augenhöhe schafft zugleich Verlässlichkeit und Planungssicherheit für Unternehmen und sichert faire Wettbewerbsbedingungen. Tarifverträge sind ein Grundpfeiler für gute Arbeit und zentraler Bestandteil unserer sozialen Marktwirtschaft und Demokratie.

Trotz dieser Bedeutung und der positiven Wirkungen von Tarifverträgen nimmt die Zahl der tarifgebundenen Betriebe und der Beschäftigten, für die ein Tarifvertrag gilt, ab. Immer weniger Arbeitgeber binden sich an einen Tarifvertrag. Früher waren drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden; heute ist es nur noch jeder zweite. Dies wirkt sich nachteilig auf die Arbeitsbedingungen aus.

Weshalb ist ein Tariftreuegesetz des Bundes jetzt besonders wichtig?

Die SPD setzt sich schon seit Langem für Tariftreuegesetze ein – auf Landesebene wie auf Bundesebene. Auch die EU verlangt von Mitgliedsländern mit weniger als 80 % tarifvertraglicher Abdeckung Maßnahmen, um Tarifverhandlungen zu fördern. Deshalb hat die SPD ein Tariftreuegesetz bei den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Dort ist vereinbart, dass die Koalitionspartner die Tarifbindung erhöhen wollen. Künftig sollen wieder deutlich mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren.

Dazu hat Arbeitsministerin Bärbel Bas schon im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach der Bund bei seinen Vergaben die Einhaltung tariflicher Standards zur Bedingung machen wird. Das wird gerade jetzt besonders wichtig, wo der Bund vermehrt Investitionen anschiebt. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität investiert der Bund in den nächsten Jahren 500 Milliarden Euro. Durch das Bundestariftreuegesetz soll mit dafür gesorgt werden, dass die Menschen, die Brücken und Straßen bauen, für Klimaneutralität und schnelles Internet sorgen, gut entlohnt werden und unter fairen Bedingungen arbeiten.

Was ist jetzt neu?

Wer künftig öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge oder Konzessionen des Bundes ausführen will, muss den dafür eingesetzten Beschäftigten bestimmte branchenspezifische tarifliche Arbeitsbedingungen gewähren – und sicherstellen, dass dies auch mögliche Subunternehmen tun. Geregelt werden soll dies durch die Schaffung eines Bundestariftreuegesetzes. Der Bund geht so auch gegenüber den Ländern und Kommunen mit gutem Beispiel voran und stärkt die Chancen tarifgebundener Unternehmen in Vergabeverfahren des Bundes.

Die Tariftreue bezieht sich dabei neben dem Entgelt auch auf weitere Lohnbestandteile wie Zulagen oder Weihnachtsgeld. Auch werden tarifliche Regelungen zu Mindestjahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Pausen ab einer Auftragsdauer von mehr als zwei Monaten erfasst.

Das Bundesarbeitsministerium kann diese tariflichen Arbeitsbedingungen auf Antrag einer Tarifvertragspartei unter Beteiligung der Sozialpartner im Verordnungswege als verbindlich für Vergaben des Bundes festsetzen. Arbeitgeber müssen grundsätzlich ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro vertraglich zusichern, die einschlägigen Standards bei der Ausführung des Auftrags einzuhalten. Dabei müssen sie nicht selbst tarifgebunden sein.

Die Einhaltung der tariflichen Mindestarbeitsbedingungen ist zu dokumentieren und auf Anforderung nachzuweisen. Die Dokumentationspflicht ist dabei unbürokratisch zu erledigen, da häufig auf das zurückgegriffen werden kann, was ohnehin verpflichtend nachgehalten werden muss, wie z. B. Lohnabrechnungen.

Arbeitgeber können sich die Einhaltung von Tarifstandards auch vorab zertifizieren lassen. Wer ein solches Zertifikat erhält, ist von der sonst geltenden Pflicht zum Nachweis der Tariftreue ausgenommen. Eine neue Prüfstelle Bundestariftreue wird die Einhaltung der Tariftreue überprüfen.

Wer die Tariftreue unterläuft, muss mit Vertragsstrafen, einer außerordentlichen Kündigung des Auftrags oder auch mit dem Ausschluss bei weiteren Vergaben rechnen. Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst können gegen eine Nichteinhaltung der Tariftreue vorgehen und tarifliche Arbeitsbedingungen notfalls vor den Arbeitsgerichten einklagen.

Was ist außen vor geblieben?

In einer Koalition lassen sich nicht alle Vorstellungen einer Partei zu 100 Prozent durchsetzen. Das ist immer dort, wo es um die Interessen von Arbeitnehmern geht und um Gewerkschaften, Betriebsräte und Tarifverträge, bei der CDU und CSU besonders schwierig. So gibt es auch beim Bundestariftreuegesetz ein paar Einschränkungen, die nicht verschwiegen werden sollen. Aufträge für Verteidigungsausgaben und für Lieferleistungen sind nämlich ausgenommen.

Was sagt der DGB?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat dennoch den Bundestagsbeschluss zum Bundestariftreuegesetz als wichtigen Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in Deutschland bewertet. „Das ist ein großer Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften“, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Der Staat bekennt sich damit zu fair ausgehandelten Löhnen und Arbeitsbedingungen. Das ist auch im Sinne ehrlicher und verantwortungsbewusster Unternehmen, die auf einen sauberen Wettbewerb durch Qualität setzen anstatt auf Lohndumping.“

Der DGB sieht jedoch auch Schwachstellen beim neuen Gesetz: Die Schwelle von 50.000 Euro für die Anwendung des Gesetzes sei zu hoch. Rund ein Viertel der Aufträge blieben dadurch vom Gesetz unberücksichtigt. Auch effektivere Kontroll- und Sanktionsmechanismen wären notwendig gewesen für eine volle Wirksamkeit des Gesetzes. Der DGB werde die weitere Umsetzung kritisch begleiten.

Quelle: KV Pinneberg