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Das Erfolgsmodell der Integrationskurse darf nicht von CSU-Dobrindt kaputt gemacht werden.

Die SPD will Integration statt Segregation.

Das Angebot der Integrationskurse als Chance für Millionen von Menschen und für gesellschaftliche Teilhabe und Zusammenhalt

3,3 Millionen Menschen haben seit 2005 an den Integrationskursen in Deutschland teilgenommen, die damals von der SPD-/Bündnis 90/Die Grünen-Regierung von Gerhard Schröder und seinem Innenminister Otto Schily in Deutschland eingeführt worden sind – als Möglichkeit zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Teilhabe an Geschichte, Kultur und Politik der Bundesrepublik. 600 Unterrichtseinheiten waren hierbei für den Spracherwerb vorgesehen, 100 Unterrichtseinheiten zur Orientierung über Rechte, Demokratie, Verwaltung und Lebensweisen in Deutschland.

1 Million Menschen haben dabei erfolgreich das Niveau A1 bzw. A2 erreicht, und 1 Million Menschen haben diese Kurse auf dem Sprachniveau B1 erfolgreich absolviert. Das sind große Leistungen, die dort in relativ kurzer Zeit erbracht werden, gerade auch wenn man die bisherigen Bildungsverläufe vieler Menschen betrachtet, die aus ganz anderen Bildungssystemen und Bildungsangeboten nach Deutschland kommen.

Im Rahmen der Migration aus Flucht, Verfolgung und Einwanderung aus anderen Gründen ist die Zahl der Berechtigungen auf 500.000 Menschen pro Jahr angestiegen. Besondere Regelungen gab es hierbei für Menschen aus der Ukraine, aus anderen europäischen Ländern sowie für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder aus besonderen Gründen der Duldung und Aufenthaltserlaubnis nach dem Ausländerrecht.

Der Willkürakt von CSU-Dobrindt gegen die Integrationskurse und Hunderttausende von Betroffenen

In diese Möglichkeit hat der Bundesinnenminister Dobrindt von der CSU nun kurzfristig und brachial eingegriffen und den Zugang zu den Integrationskursen massiv begrenzt, indem bisher vorhandene Plätze kurzfristig eingeschränkt bzw. nicht besetzt werden dürfen und dabei ganze Gruppen von bisher Berechtigten für eine Sprachförderung aus dem Angebot und dem Recht auf Zugang herausgenommen werden. Damit wird ein bedeutender Faktor für die gelingende Integration von Menschen, die diese wollen, leichtfertig wie willkürlich beschnitten.

Der Beschluss der SPD auf dem Landesparteitag in Büdelsdorf

Hierzu hat jetzt auch der Landesparteitag der SPD in Büdelsdorf beraten und folgenden klaren Beschluss gefasst:

  1. Der Landesparteitag der SPD verurteilt mit aller Schärfe das Vorgehen des Bundesinnenministers, den Zugang zu den Integrationskursen massiv zu beschränken, indem bisher vorhandene Plätze kurzfristig eingeschränkt bzw. nicht besetzt werden dürfen und dabei ganze Gruppen von bisher Berechtigten für eine Sprachförderung aus dem Angebot und dem Recht auf Zugang herausgenommen werden. Damit wird ein bedeutender Faktor für die gelingende Integration von Menschen, die diese wollen, leichtfertig wie willkürlich beschnitten.

  2. Der Landesverband fordert die Bundesregierung auf, die bisherige Finanzierung freiwilliger, mittelloser Teilnehmender an Integrationskursen fortzuführen oder durch ein gleichwertiges Finanzierungsinstrument zu ersetzen.

  3. Bis zur Vorlage einer tragfähigen Anschlussregelung ist eine Übergangsfinanzierung sicherzustellen, um Kursausfälle und Standortschließungen zu vermeiden.

Die begründete Sorge der SPD im Land ist, dass diese Entscheidung auch strukturelle Folgen für die gesamte Integrationskurslandschaft hat. In Deutschland, aber auch in Schleswig-Holstein wird diese von Weiterbildungsträgern wie den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden, von Gewerkschaften und freien Vereinen wie z. B. auch dem Einwanderbund in Elmshorn und zu einem sehr großen Teil von den Volkshochschulen getragen. Allein in Schleswig-Holstein sind das 25 für Integrationskurse anerkannte Einrichtungen bei den VHS.

Fällt die Finanzierung freiwilliger Teilnehmender weg, drohen weitere Kursreduzierungen mit negativer Wirkung auf das gesamte Angebot für die vielen interessierten und auch berechtigten Menschen: Wartezeiten verlängern sich, wohnortnahe Angebote entfallen, Integrationsprozesse verzögern sich. Das muss verhindert werden.

Zur Erläuterung der Sprachniveaus A1, A2 und B1:

Ein Niveau A1 bedeutet, dass die Menschen damit imstande sind, vertraute, alltägliche Ausdrücke zu formulieren und zu verstehen, sich vorzustellen und Fragen an andere Personen zu stellen. Sie können auch kurze Nachrichten schreiben.

Auf dem Niveau A2 sind die möglichen Sprachleistungen bereits weiterentwickelt. Die Menschen können Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen, wie z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit oder die nähere Umgebung. Sie können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Sie können mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Das Niveau B1 als Einstiegsvoraussetzung in eine Berufsausbildung bedeutet im Hören, das Wichtigste von Gesprächen zu verstehen, wenn langsam gesprochen wird. Im Sprechen gehört dazu die Fähigkeit, in einfachen Sätzen Ereignisse beschreiben zu können, wie z. B. vergangene Reisen. Im Lesen bedeutet es, Texte aus der Alltags- und Berufswelt zu verstehen, wie z. B. Lokalnachrichten, und beim Schreiben bedeutet es, persönliche Briefe verfassen und von Erfahrungen und Eindrücken berichten zu können. Für eine erfolgreiche Berufsausbildung muss das Leistungsniveau dann auf B2 weitergeführt werden.

Quelle: KV Pinneberg