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Hat das Land den Mund beim Ganztagsausbau zu voll genommen?

Diese Lücke muss jetzt geschlossen werden!

Der Rechtsanspruch auf Ganztag an den Grundschulen soll mit dem Schuljahr 2026/2027 für alle Erstklässler starten und dann jeweils um einen Jahrgang bis zur vierten Klasse aufwachsen. Dieser Rechtsanspruch ist vor über fünf Jahren im Bundestag beschlossen worden, und alle Beteiligten hatten damit wahrlich Zeit, sich rechtzeitig auf seine Umsetzung vorzubereiten.

Da wundert es schon, dass sich in Schleswig-Holstein jetzt ein ordentliches Loch in der Planungsfinanzierung auftut. So haben Städte und Gemeinden mit 633 Anträgen Mittel in Höhe von 890 Millionen Euro zur Förderung angemeldet. Die schwarz-grüne Koalition in Kiel hat allerdings nur 477 Millionen Euro eingeplant, wobei mehr als die Hälfte der bisher vom Land veranschlagten Fördermittel aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz kommt, das bis 2029 ausgegeben, also verbaut sein muss.

Sollten CDU und Grüne in der Landesregierung jetzt darauf hoffen, dass sich die zugesagte Fördersumme des Landes durch formale Fehler in den Anträgen reduzieren wird, hat die SPD-Landtagsfraktion dagegen bereits einen konkreten konstruktiven Vorschlag eingebracht. So wie der Bund seine Fristen für Zuschüsse für den Ganztag bereits bis 2029 verlängert hat, sollte auch das Land diesem guten Beispiel folgen. Denn formale Fehler dürfen nun einfach nicht zum Nachteil der Kinder ausschlagen.

Nun sind Eltern, Kinder, Schulen und Schulträger in den Städten und Gemeinden gespannt, wie das Land seine Versprechen einhalten will, 85 % der erforderlichen Investitionskosten zu tragen – und das ohne Kostendeckel nach oben. Denn bei bisher veranschlagten 264 Millionen Euro fehlen derzeit immer noch 440 Millionen Euro.

Quelle: KV Pinneberg