Zum Inhalt springen
Home » Digitalpakt: 73 Mio. Euro für Schleswig-Holstein

Digitalpakt: 73 Mio. Euro für Schleswig-Holstein

Der neue „Digital-Pakt von Bund und Ländern für die Schulen ist da! 73 Millionen vom Bund für Schleswig-Holstein!

Jetzt kommt es auf die Umsetzung an: Die AfB im Kreis will sich ortsnah damit auseinandersetzen.

Die neuen finanziellen Perspektiven bis 2030

Fünf Milliarden Euro, Laufzeit bis 2030, rückwirkender Start zum 1. Januar 2025: Das ist das Ergebnis des neuen Digitalpakts für die Schulen, der kürzlich von Bund und Ländern beschlossen worden ist. Der von zehn auf 50 Prozent hochgeschraubte Länderanteil von 2,5 Milliarden Euro besteht zu zwei Milliarden Euro aus Anrechnungen bestehender Haushaltslinien, laufender Programme und bereits geplanter Maßnahmen. Effektiv fließen damit eher nur rund drei Milliarden Euro zusätzlich ins System.

An die Schulen in Schleswig-Holstein fließen dabei von dem Bundesgeld knapp 73 Millionen Euro. 12 Millionen Euro will das Land in länderübergreifende Vorhaben einbringen. Und 85 Millionen Euro muss es selbst aus dem Landeshaushalt beisteuern.

Die Antragstellung für neue Maßnahmen ist bis zum 31. Dezember 2030 möglich; die Projekte müssen bis Ende 2032 abgeschlossen sein, länderübergreifende Vorhaben bis Ende 2033.

Was wichtig ist an neuen Vorgaben und Ideen:

  1. Das neue Programm läuft bis Ende 2030. Damit gibt es eine kalkulierbare Basis in den Ländern und den Schulen für die nächsten Jahre.
  2. Das Programm gilt rückwirkend ab Beginn des Jahres 2025. Damit gibt es eine lückenlose Fortsetzung des Ende 2024 ausgelaufenen ersten Programms.
  3. Es gibt einige Neuerungen in dieser Bund-Länder-Bildungszusammenarbeit, die die Umsetzung erleichtern sollen.

Dazu gibt es drei vorrangige Handlungsfelder:

a) Für die digitale Infrastruktur, d. h. Geräte, Netze, Server, Software und erstmals auch die IT-Administration, Support und Beratung, soll gelten: Der Bund finanziert diesen Handlungsstrang mit bis zu 2,25 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit sind dabei die Abdeckung mit Technik in der Fläche und die Sicherung der schulischen IT-Infrastruktur primäre Ziele dieses Handlungsstrangs, um eine bundesweit flächendeckende Wirkung für die Bildung in der digitalen Welt zu erzielen. Neben der Ausstattung wird vor allem die IT-Administration als entscheidend angesehen.

b) Für die Schul- und Unterrichtsentwicklung, d. h. Medienbildung, pädagogische Konzepte und den rechtssicheren Einsatz digitaler Werkzeuge, soll ein Schwerpunkt gesetzt werden. Zudem sollen die Aufgaben- und Prüfungskultur weiterentwickelt werden, ausdrücklich auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Die „pädagogische Professionalität der Lehrkräfte“ soll gestärkt, die Fortbildungen weiterentwickelt und ein „moderner Führungsstil“ gefördert werden. Dieser Teil liegt vollständig bei den Ländern, die ihre bestehenden Programme als Eigenanteil anrechnen dürfen.

c) Es soll 250 Millionen Euro für eine Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ geben – für Forschung, Transfer, fünf thematische Forschungsverbünde und eine zentrale Transferstelle. Ziel ist es, die Forschung schneller in die Schulpraxis zu bringen, eine engere Kooperation zwischen den Ländern zu etablieren und wissenschaftliche Impulse kontinuierlich über Fortbildungen in die Praxis einzuarbeiten.

Insgesamt neu ist auch der Verwaltungsmodus mit pauschalierten Zuweisungen, weniger Einzelanträgen und weniger Verwendungsnachweisen.

Quelle: KV Pinneberg