Durch den menschengemachten Klimawandel erleben wir mittlerweile im Sommer langanhaltende Hitzephasen. Für Bauarbeiter und andere vorwiegend im Freien Beschäftigte – etwa in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau oder in der Fassadenreinigung – kann starke Hitze zu einer großen Belastung werden. Darauf muss reagiert werden, indem die Mechanismen und die Finanzierung des Schlechtwettergelds ganzjährig in ein Klima-Kurzarbeitergeld überführt werden.
Bisher greift auf dem Bau das Saison-Kurzarbeitergeld – besser bekannt als Schlechtwettergeld. Mit dieser Leistung der Bundesagentur für Arbeit können Baubetriebe ihre Entgeltausfälle in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März ausgleichen. Es besteht zudem kein Grund mehr, aufgrund des Wetters Kolleginnen und Kollegen auf dem Bau zu kündigen. Diese Regelung ist eine große Errungenschaft, die angesichts der Klimaveränderungen mit Extremhitze, Starkregen und heftigen Stürmen weiterentwickelt werden muss.
Durch den menschengemachten Klimawandel haben wir mittlerweile im Sommer langanhaltende Hitzephasen. Bauarbeiter und andere vorwiegend im Freien Beschäftigte – etwa in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau oder in der Fassadenreinigung – kann starke Hitze zu einer erheblichen Belastung werden. Darauf muss reagiert werden, indem die Mechanismen und die Finanzierung des Schlechtwettergelds ganzjährig in ein Klima-Kurzarbeitergeld ausgeweitet werden.
Quelle: KV Pinneberg
