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Der SPD-Kreisparteitag in Holm am 15.11.2025 debattiert die Pläne zu einer neuen Höchstarbeitszeit – es werden klare Anforderungen und Bedingungen für die Ausgestaltung der Bestimmungen zur Höchstarbeitszeit beschlossen

„Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Arbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur konkreten Ausgestaltung werden wir einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen. Wir werden die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregelungen vorsehen. Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich. Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern. Dabei werden wir die hohen Standards im Arbeitsschutz wahren und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten. Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Deshalb werden wir den Missbrauch ausschließen.“

So heißt es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD, dem die SPD-Mitglieder seinerzeit im Mitgliederentscheid mit deutlicher Mehrheit zugestimmt haben. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die SPD eine Änderung der täglichen Höchstarbeitszeit für falsch hält.

Auf Grundlage des beschlossenen Koalitionsvertrages muss deshalb sichergestellt werden:

  • Keine Flexibilisierung ohne Beteiligung der Betriebsräte und der Tarifparteien
  • Keine Flexibilisierung ohne eine flächendeckende, elektronische und sichere Zeiterfassung
  • Keine Flexibilisierung ohne Tarifvorbehalt, Anstrengungen für mehr Tarifbindung und ein Tariftreuegesetz
  • Keine Flexibilisierung ohne Garantie ausreichender Ruhezeiten bei schwerer körperlicher und belastender psychosozialer Arbeit, z. B. in Branchen wie der Pflege, der Erziehungsarbeit, dem Handwerk oder der Gastronomie
  • Keine Flexibilisierung ohne ausreichende Mindestruhezeit und gesundheitlichen Schutz
  • Keine Flexibilisierung ohne eine starke Absicherung gegen eine schleichende Entgrenzung der Arbeitszeit

Diese Bedingungen sind zu konkreten, bindenden Voraussetzungen bei der Ausgestaltung der zukünftigen Arbeitszeitregelungen auf Grundlage des geschlossenen Koalitionsvertrages zu machen.

Quelle: KV Pinneberg