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Bei der Tariftreue jetzt zügig einen entscheidenden Schritt vorankommen

Der SPD-Kreisparteitag in Holm am 15.11. beschließt einstimmig:

Tarifflucht ist eine gängige Praxis in der Unternehmerschaft, um Beschäftigten tariflich ausgehandelte Löhne und Arbeitsbedingungen vorzuenthalten. Der deutliche Rückgang der Tarifbindung bringt nicht nur für Beschäftigte Nachteile mit sich. Er wirkt sich auch negativ auf die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten aus und verringert die Einnahmen der Sozialversicherungen wie Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie der öffentlichen Hand.

Nur noch ca. 51 Prozent der Beschäftigten arbeiten mit Tarifvertrag. Dieser Spaltung der Arbeitnehmerschaft muss durch die Koppelung von Tariftreue an die Vergabe öffentlicher Aufträge entgegengewirkt werden.

Der Kreisparteitag begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf auf Bundesebene. Ziel des Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb und gute Arbeitsbedingungen zu sichern sowie die Tarifbindung zu stärken.

Neue Regeln für Bundesaufträge

Bisher hatten nicht tarifgebundene Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes grundsätzlich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber tarifgebundenen Unternehmen. Der Bund muss dem günstigsten Angebot den Zuschlag geben. Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren, können aufgrund geringerer Personalkosten Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen. Hier setzt das Bundestariftreuegesetz an: Künftig sollen Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Ausgenommen sind Aufträge zur Beschaffung für die Bundeswehr.

Einführung eines neuen Bundestariftreuegesetzes:
Öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes werden grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben, die sich verpflichten, den zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Dies gilt entsprechend für die jeweiligen Subunternehmen, die in die Auftragsausführung involviert sind.

Geltung ab einem Auftragswert von 50.000 Euro:
Die Regelung greift künftig für Aufträge und Konzessionen des Bundes grundsätzlich ab einem geschätzten Auftrags- oder Vertragswert von 50.000 Euro.

Strafen bis zu 10 Prozent des Auftragswerts:
Wer gegen die Tariftreue verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Dazu gehören die außerordentliche Kündigung des Auftrags sowie Vertragsstrafen von bis zu 1 Prozent des Auftragswerts für einzelne Verstöße; bei wiederholten Verstößen kann diese auf maximal 10 Prozent ansteigen.

CDU und Grüne in SH müssen endlich vorankommen

Die Günther-Regierung hat das Tariftreuegesetz in Schleswig-Holstein abgeschafft. Eigentlich sollten geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die Tarifbindung im Land wieder zu erhöhen. Das ist bis heute nicht umgesetzt worden.

Daher fordert der Kreisparteitag die SPD-Landtagsfraktion auf, sich weiterhin – im Schulterschluss mit dem DGB Nord – für die Einführung eines Tariftreuegesetzes einzusetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert zu prüfen, ob der Ausschluss von Aufträgen an die Bundeswehr aus dem Bundestariftreuegesetz und die Vergabegrenze von 50.000 Euro, ab der das neue Gesetz gelten soll, nicht noch korrigiert werden können.

Quelle: KV Pinneberg