Kaum eine andere Institution in unserer Gesellschaft ist den sozialen Wandlungen, den technologischen Veränderungen und den vielfältigen Erwartungen und Anforderungen aus Staat und Gesellschaft, aus Wirtschaft und Wissenschaft, aus den verschiedenen Kulturen wie den Familien derart stark ausgesetzt, wie es die Schulen sind.
In der föderativen Bildungsverfassung in Deutschland gibt es zugleich immer noch eine unzureichende Abstimmung und Kooperation zwischen den Bundesländern und manifeste Unterschiede in der Ausstattung wie Ausrichtung der Schulen.
Die SPD muss sich deshalb auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass es zu den notwendigen Verbesserungen kommt. Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung im Kreis (AfB) hat hierzu für dem Kreisvorstand die folgenden Ideen und Forderungen zusammengestellt, die jetzt auch dem SPD-Kreisparteitag am 15.11. zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.
a) Unterstützung und Entlastung des schulischen Personals
- schrittweise Ausstattung der Schulen mit zusätzlichem Verwaltungspersonal
- Erweiterung der Lehreraus- und Fortbildung durch Themen, die über eine rein fachbezogene Qualifizierung hinausgehen wie z.B. Ganztagspädagogik, Eltern und Schülerberatung, Inklusion und Integration
- ausreichende und rechtzeitige Weiterbildung von Seiten- und Quereinsteigern
- Pflichtige regelmäßige Weiterbildung für alle Lehrkräfte im Rahmen der Arbeitszeit
- regelmäßige und belastbare Überprüfung der Lehrerarbeitszeit unter Beachtung der über die reine Unterrichtszeit hinausgehenden Vor- und Nachbereitungen, der Korrekturarbeiten, der Elternberatung etc.
- Aufbau eines Systems einer regelmäßigen Schulevaluation im Sinne eines internen und äußeren Schulfeedbacks. Dieses dient der evidenzbasierten Qualitätssicherung (Datenblatt Schule) und einer standorterzogenen Schulentwicklung. Es berücksichtigt die Interessen der Schulträgem, der Lehrkräfte, der Schülerschaft, der Eltern und des weiteren Schulpersonals
b) Digitalisierung und KI in der Schule
- Begrenzung und Regulierung von digitalen Medien für Kinder entsprechend der Alters- und Jahrgangsstufen.
- Entwicklung von Bundesländer übergreifenden gleiche Rahmensetzungen und Kernregelungen über die Verwendung und Nutzung in der Schulen.
- Einrichtung einer Schüler-ID nur auf nachvollziehbare, schulisch relevante Bereiche bezogen, bei gesicherter Anonymität außerhalb der Bildungsinstitutionen. Ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und möglicher Verbesserung für die Schulplanung und die Verbesserung der individuellen Bildungsqualität muss gesichert sein.
- Regeln und Eingrenzungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im schulischen Lernen zum Persönlichkeitsschutz der Kinder und Jugendlichen und zum Erhalt und zur Stärkung des eigenen Lern- und Bildungsprozesses.
c) Bund-Länder-Kooperation und Bildungsfinanzierung
- Einführung eines Nationalen Bildungsrates unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen.
- Aufbau eines Sondervermögens Bildungsinfrastruktur auf Bundesebene zur Unterstützung der schulischen Bildungsinfrastruktur und ihrer kontinuierlichen Verbesserung.
- Abschaffung des Königsteiner Schlüssels, der Bund-Länder-Mittel im Bildungsbereich nach Schülerzahlen und Wirtschaftskraft der Länder verteilt und nicht nach Bedarfen und sozialen Kennzahlen.
Quelle: KV Pinneberg
