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Serpil oder Ulf – wer wird unser Spitzenkandidat für die Landtagswahlen 2027?

Jetzt müssen alle SPD-Mitglieder auch wirklich an der Wahl teilnehmen.

Bei der gut besuchten Vorstellung der beiden Bewerbungen für die Spitzenkandidatur zur Landtagswahl 2027 kommt es jetzt auf jedes einzelne Mitglied an. Auf der Versammlung in Elmshorn, die von der Vizepräsidentin des Landtages und Elmshorner SPD-Ortsvorsitzenden Beate Raudies souverän geleitet wurde, hatten Ulf und Serpil vielfältige Gelegenheit, sich persönlich vorzustellen und vieles deutlich zu machen, was die Mitglieder bisher noch nicht so genau wussten – zu ihrem Herkommen, ihrer Ausbildung und bisherigen Tätigkeiten.

Moderierte den Abend: Landtagsabgeordnete und Elmshorner Parteivorsitzende Beate Raudies

Serpil und Ulf erklärten sich auch zu ihren politischen Plänen und Schwerpunkten sowie zu den Wegen, wie sie die SPD in Schleswig-Holstein wieder stark machen und dafür sorgen wollen, dass das Land unter einer SPD-Führung wieder besser regiert wird. Beide machten dabei nicht nur programmatische Aussagen in ihren Vorstellungsreden, sondern beantworteten auch zahlreiche Fragen aus der Zuhörerschaft zu allen politischen Themenbereichen.

Allen ist klar: Trotz der aktuellen Zweidrittelmehrheit im Landtag für CDU und Bündnis 90/Die Grünen kann sich vieles verändern – die Wählerschaft ist in Bewegung. Im Vergleich der Landtagswahl vom 8. Mai 2022 mit der letzten bekannten Umfrage vom 22. Januar 2025 hat die CDU 4,4 Prozentpunkte verloren und liegt wieder unter 40 Prozent. Die Grünen haben 5,3 Prozentpunkte eingebüßt und liegen mit 13 Prozent wieder drei Prozent hinter der SPD. Die SPD kommt laut den Umfragen 2025 auf dasselbe Ergebnis wie bei der Wahl vor drei Jahren, nämlich auf 16 Prozent. Der SSW gewinnt leicht hinzu (plus 0,3 Prozent) und liegt mit 6 Prozent vor der FDP, die 2,4 Prozent verliert und mit 4 Prozent dem Landtag nicht mehr angehören würde. Das große Problem bleibt die AfD, die 9,6 Prozentpunkte dazugewinnt und mit 14 Prozent noch vor den Grünen liegen würde.

Damit sind die Wahlen in zwei Jahren noch völlig offen. Jetzt müssen sich nicht nur die beiden Bewerbungen um die Spitzenkandidatur bewähren, sondern die SPD insgesamt muss sich gewaltig anstrengen – mit allen Mitgliedern, den Genossinnen und Genossen in der Kommunalpolitik sowie mit Freundinnen, Freunden und Verbündeten. Es liegt an uns allen, jetzt Leidenschaft, Kampfesmut und Überzeugungskraft zu entwickeln, um die AfD zurückzudrängen, die schwarz-grüne Regierung abzulösen und eine bessere Regierung für Schleswig-Holstein zu bilden.

Der erste Schritt ist nun klar: Informiert euch, entscheidet euch und gebt eure Stimme ab! Es müssen mindestens 20 Prozent aller Mitglieder abgestimmt haben, damit der Mitgliederentscheid gültig wird. Und je mehr Mitglieder teilnehmen, desto überzeugender ist das Zeichen: Wir wollen, dass es wieder besser wird – für die Menschen in unserem schönen Bundesland.

Eckdaten und Richtlinie für den Mitgliederentscheid

Der SPD-Landesvorstand hat in seiner Sitzung vom 3. Juni 2025 die Eckdaten für das Verfahren einer Urwahl zur SPD-Spitzenkandidatur für die Landtagswahl 2027 im SPD-Landesverband Schleswig-Holstein beschlossen. Zudem wurde am 8. August 2025 die Richtlinie für das Urwahlverfahren verabschiedet und das dreimonatige Verfahren gestartet – es endet am 8. November 2025 mit der Verkündung des Ergebnisses. Hier findet ihr alle Fragen und Antworten zum Prozess sowie die beschlossene Richtlinie für die Urwahl.

Was ist eine Urwahl?

Eine Urwahl ist ein direktdemokratisches Verfahren, bei dem alle Mitglieder der Partei die Möglichkeit haben, die Spitzenkandidatin oder den Spitzenkandidaten für eine Wahl (z. B. Landtagswahl) direkt zu wählen – statt dies einem Parteitag oder einem Vorstandsgremium zu überlassen. Rein formell entscheiden die Mitglieder damit, wer auf Listenplatz 1 unserer Landesliste zur Landtagswahl 2027 antreten wird.

Warum gibt es eine Urwahl?

Der Landesvorstand hat beschlossen, den Mitgliedern die Entscheidung zu überlassen, wer die Partei in die kommende Landtagswahl führen wird. Damit unterstreicht die SPD erneut, dass sie eine aktive Mitgliederpartei ist. Die Satzung der SPD Schleswig-Holstein sieht eine Urwahl vor, wenn sich zwei oder mehr Genossinnen oder Genossen um das Spitzenamt in der Landespartei bewerben.

Wer steht bei der Urwahl zur Auswahl?

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juli sind zwei Bewerbungen eingegangen: vom Kieler Oberbürgermeister Ulf Kämpfer und von der Landes- und Fraktionsvorsitzenden Serpil Midyatli.

Wer darf bei der Urwahl abstimmen?

Wer bis zum 13. September in die Partei eintritt, kann garantiert noch mitwählen. Die Ortsvereine entscheiden über die Aufnahme; das neue Mitglied muss anschließend in der Mitgliederverwaltung erfasst werden, was etwas Zeit benötigt. Nach dem 13. September 2025 eintretende neue Mitglieder können deshalb nicht mehr sicher an der Urwahl teilnehmen. Der Stichtag für das endgültige Wählerverzeichnis ist der 30. September 2025.

Wie verläuft das Verfahren bis zur Urwahl?

Der Landesvorstand hat am 8. August 2025 die Richtlinie zur Urwahl offiziell beschlossen. Damit ist das dreimonatige Verfahren gestartet und endet am 8. November 2025.

Wie funktioniert die Abstimmung genau?

Alle SPD-Mitglieder, die zum Stichtag 30. September 2025 ordentliches Mitglied der SPD sind, bekommen ab dem 6. Oktober einen Brief mit allen Informationen zur Wahl. Die Abstimmung erfolgt entweder online oder per Briefwahl. Die Wahlurnen schließen am 6. November 2025 um Mitternacht.

Ist das Ergebnis bindend?

Ja, wenn das Quorum erreicht wurde. Eine beschlossene Urwahl ist verbindlich, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder des SPD-Landesverbandes teilgenommen hat. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinen kann. Sollte dies keiner Bewerberin oder keinem Bewerber gelingen, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier gilt das Quorum von einem Fünftel nicht mehr, und die Abstimmung würde ausschließlich online stattfinden.

Die dann gewählte Person wird der Landeswahlkonferenz zur formalen Nominierung auf Listenplatz 1 vom Landesvorstand vorgeschlagen.

Wie werden Fairness und Chancengleichheit im Verfahren sichergestellt?

Ein vom Landesvorstand berufener Wahlvorstand sorgt dafür, dass alle Kandidierenden die gleichen Möglichkeiten zur Vorstellung und zur Kommunikation mit den Mitgliedern haben.

Wer organisiert die Urwahl?

Die Organisation übernimmt ein vom Landesvorstand benannter Wahlvorstand. Dieser besteht aus drei Personen (Maybrit Venzke, Stefan Bolln und Johanna Selbert) und ist verantwortlich für Planung, Durchführung, Kommunikation und Auswertung der Wahl.

Was passiert nach der Urwahl?

Die Auszählung der Briefwahlstimmen, die Öffnung der digitalen Wahlurne und die Bekanntmachung des Ergebnisses erfolgen am Samstag, dem 8. November 2025, unter notarieller Aufsicht. Die Bekanntgabe erfolgt am selben Tag auf einer Pressekonferenz unter Anwesenheit der Bewerberinnen und Bewerber.

Die gewählte Spitzenkandidatin oder der gewählte Spitzenkandidat wird auf einem außerordentlichen Landesparteitag offiziell nominiert und leitet anschließend den Landtagswahlkampf der SPD Schleswig-Holstein. Auf einer Landeswahlkonferenz, welche die Landesliste zur Landtagswahl aufstellt, schlägt der Landesvorstand diese Person für Listenplatz 1 vor. Die Bewerberinnen und Bewerber haben erklärt, dass sie die Urwahl als bindend betrachten und im Fall einer Nichtwahl nicht auf Listenplatz 1 kandidieren werden.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Alle Informationen zur Urwahl werden laufend auf der Website der SPD Schleswig-Holstein aktualisiert, per E-Mail an alle Mitglieder verschickt und im Vorwärts veröffentlicht. Das Wahlanschreiben erhalten alle Mitglieder zusätzlich per Post.

Quelle: KV Pinneberg