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Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Das Wohngeld hilft Menschen mit nicht ausreichendem Einkommen, die Miete zu stemmen – einfach und unbürokratisch. Wer Wohngeld beziehen möchte, muss, anders als bei Transferleistungen wie dem neuen Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter, nur wenige Informationen an das Wohngeldamt geben. Damit jede und jeder gut durch den Winter kommt, weitet die SPD-geführte Bundesregierung den Empfängerkreis drastisch aus. Künftig haben zwei Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld – drei Mal so viele wie bisher.

5 euro bill on white table

Was genau ist das Wohngeld?

Es ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit nicht ausreichendem Einkommen. Auch wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann Unterstützung bekommen. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Sozialleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, also Bürgergeld, Sozialgeld oder BAföG. Aktuell beziehen rund 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. 40 Prozent der Wohngeldbeziehenden sind Familien (insbesondere Alleinerziehende), 48 Prozent sind Haushalte von Rentnern und Rentnerinnen. Einen Antrag kann man in Barmstedt bei der Stadt stellen. Öffnungszeiten

Wie viel Geld kann man bekommen?

Das hängt davon ab, wie hoch Miete und Einkommen sind und wo genau man wohnt. Mit der aktuellen Reform wird das Wohngeld im Schnitt um 190 Euro pro Monat erhöht. Die bisherigen Wohngeld-Haushalte bekommen damit ab Januar statt durchschnittlich 177 Euro rund 370 Euro im Monat.

Wer kann Wohngeld bekommen?

Eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Fest steht aber, dass längst nicht alle Haushalte, die ein Recht darauf hätten, auch Wohngeld beantragt haben. Faktoren in der Rechnung sind Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Wohnort. Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Ministeriums ausrechnen lassen. Bisher bekommen 600.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Mit der Reform werden 1,4 Millionen weitere Haushalte dazukommen. Auch solche Bürgerinnen und Bürger, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben, werden jetzt Wohngeldberechtigt.

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